Aus gegebenen Anlass möchten wir hier noch einmal auf den Ablauf der Erstattung eines Teils des Jahresbeitrages durch den Besitz des Familienpasses der Stadt Verl eingehen.

Grundsätzlich muss man wissen, dass die Erstattung eine Leistung der Stadt Verl ist die über den Verein abgerechnet wird. Wir müssen im folgenden Kalenderjahr der Beitragszahlung die Erstattungen der Beiträge bei der Stadt Verl beantragen. Das heißt, die Erstattungen für 2021 werden durch den Verein im Frühjahr 2022 bei der Stadt beantragt. Seit mehreren Jahren ziehen wir die Beitragserstattung nicht mehr automatisch vom Jahresbeitrag ab sondern leiten diese erst weiter wenn wir das Geld von der Stadt Verl erhalten haben. Hierfür haben wir auf unserer Internetseite unter

Erstattungsantrag Familienpass

ein Formular bereit gestellt, dass jedes Jahr erneut ausgefüllt werden muss und möglichst bis zum Ende des Kalenderjahres der Beitragszahlung beim Verein eingereicht werden muss. Wie bereits oben beschrieben erfolgt die Erstattung dann Rückwirkend im darauffolgenden Kalenderjahr.