Hygieneregeln
- Alle Personen auf unserer Anlage müssen sich zur schnellen Kontaktdatenverfolgung registrieren.
Dies geschieht beim Training durch den jeweiligen Trainer mittels einer selbst zu führenden Liste.
- Auf dem gesamten Gelände und den Gebäuden gilt die Maskenpflicht.
Im „Gastrobereich“ kann die Maske am Sitzplatz abgesetzt werden. Ohne Mund-Nasenschutz wird Niemand am Tresen oder im Stehen bedient.
Innerhalb der Umkleidekabinen gilt keine Maskenpflicht. Aktive Sportler in Sportkleidung können unter strikter Berücksichtigung des Abstandsgebotes auf dem direkten Weg von und zur Kabine auf die Maske verzichten.
- Es darf ausschließlich der Haupteingang auf der Südseite unserer Anlage verwendet werden.
Zu jeder Zeit ist auf dem Gelände und innerhalb des Gebäudes das Abstandsgebot von mindestens 1,5m einzuhalten.
An den Eingängen des Gebäudes stehen Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion bereit.
- Die Höchstzahl an Personen pro Kabine ist an jeder Kabinentür ausgehängt.
- Trainings- und Spielgruppen sollen sich nicht vermischen.
- Bei der An- und Abreise mit mehreren Personen in einem Fahrzeug soll eine Maske getragen werden.
- Bei Symptomen ist die Teilnahme am Training- und Spielbetrieb untersagt. Hier halten wir uns an die Regelungen der Schulen. Zur besseren Erläuterung kann hier ein Schaubild herunter geladen werden.
Darüberhinaus gilt immer die aktuelle Fassung der Schutzverordnung des Landes NRW